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Allgemeine Mietbedingungen

1) Sowohl der Vermieter des Bootes als auch der Mieter handeln in gutem Glauben und nach bestem Gewissen.

2) Im Falle der Nichterfüllung einer dieser Bedingungen durch den Mieter, wird dieser Vertrag als nichtig erklärt, und der Mieter verliert seine geleisteten Zahlungen.

3) Dieser Vertrag hat erst Gültigkeit, wenn der Vermieter den im Vertrag festgelegten Betrag der Anzahlung vor dem Vertragsdatum erhalten hat.

4) Vor der Auslieferung des Bootes muss der Vermieter den gesamten Mietpreis als auch die Kaution erhalten haben. Die Zahlung kann entweder per Banküberweisung auf das im Vertrag genannte Konto erfolgen, in bar oder mit Kreditkarte.

5) Stornierung

Bis zu 1 Monat vor Mietbeginn. Rückerstattung von 100% der Anzahlung, abzüglich der Bearbeitungskosten von 30 €.

1 Monat bis 15 Tage vor Mietbeginn. 50% Rückerstattung der Anzahlung.

Weniger als 15 Tage vor dem Mietbeginn. KEINE Rückerstattung der Anzahlung.

6) Der Vermieter verpflichtet sich, das Boot im sauberen und einwandfreien Zustand an dem vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zu übergeben. Sollte durch höhere Gewalt ein Schaden am Boot aufgetreten sein, hat der Vermieter unverzüglich den Mieter davon zu unterrichten und zu versuchen, das Problem nach besten Kräften zu lösen und/oder ein gleichwertiges Boot für den Kunden zu finden.  Sollte der Vermieter die vereinbarten Bedingungen nicht erfüllen können, muss er dem Mieter den geleisteten Betrag für die Reservierung rückerstatten, und der Mieter verpflichtet sich, keine weiteren Ersatzansprüche zu stellen.

7) Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit ein Mobiltelefon mit sich zu führen.

8) Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Abfahrt des Bootes wegen schlechten Wetters oder ähnlichen Widrigkeiten zu stornieren. Wenn diese Umstände den Mieter zwingen, die erste oder weitere Abfahrten zu verzögern, kann keine Preisminderung oder Verlängerung der Mietzeit verlangt werden, es sei denn, beide Parteien haben etwas anderes vereinbart.

9) Bei Übergabe des Bootes erhält der Mieter eine detaillierte Aufstellung des Zubehörs, die er nach Zustimmung abzeichnen muss. Ebenso wird ihm eine Kopie der Versicherungspolice des Bootes übergeben.

10) Der Mieter benutzt das Boot und sein Zubehör mit größter Sorgfalt und wird alles tun, um Verluste, Unfälle und Pannen zu vermeiden. Er wird vom Vermieter über Untiefen an bestimmten Stellen der lokalen Küste und die auf der Rückseite beschriebenen Besonderheiten bei der Navigation im Naturpark Serra Gelada informiert.

11) Wenn der Vermieter feststellt, dass der Skipper des Bootes gefährliche Manöver ausführt und/oder seine Unerfahrenheit demonstriert, ist er berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

12) Bei Unfall oder einer Panne hat der Mieter den Vermieter telefonisch innerhalb kürzester Zeit zu kontaktieren. Wenn er nicht in der Lage ist, dies zu tun und sofortiges Handeln erforderlich ist, muss er nach den Semannspraktiken handeln und an die Sicherheit der Passagiere und des Bootes denken.  Wenn die Panne nicht auf den Missbrauch des Mieters zurückzuführen ist und auch in kurzer Zeit nicht behoben werden kann, erstattet der Vermieter den proportionellen Teil der Mietkosten. In diesem Fall hat der Mieter kein Recht auf Entschädigung. Jedoch wird der Vermieter versuchen, dem Mieter ein anderes Boot für den Rest der Mietzeit zur Verfügung zu stellen.

13) Für das Boot besteht eine Kasko und Haftpflichtversicherung mit der Firma FIATC, die Sachschäden auch am eigenen Boot und Personenschäden abdeckt, gemäß den Bedingungen und Einschränkungen, die in der Police aufgeführt sind.

14) Sollte sich ein Unfall ereignen und die Versicherungsgesellschaft übernimmt nicht die vollständigen Kosten der entstandenen Schäden, muss der Mieter für die Differenz haften. Der Vermieter bleibt frei von jeder Verantwortung.

15) Eine zeitliche Verzögerung bei Rückgabe des Bootes zum vereinbarten Datum und Uhrzeit, wird dem Mieter ab € 55,- pro Stunde je nach Modell des Bootes berechnet.  Sollte der Mieter das Boot an einem anderen Ort als vereinbart zurückgeben, kommt er für die Kosten und Schäden auf, die dem Vermieter dadurch verursacht werden.

16) Die Kaution, die bei dem Vermieter vor Übergabe des Bootes hinterlegt wurde, dient dazu, die Beschädigung, den Verlust oder Diebstahl eines Objektes zu ersetzen, wenn dieses nicht versichert ist oder wenn das Boot zu spät zurückgegeben wurde. Wenn jedoch die Kosten durch einen der vorgenannten Fälle den Betrag der Kaution übersteigen, ist der Mieter für die Zahlung des Differenzbetrages verantwortlich. Die Kaution wird dem Mieter nach Überprüfung des Zustandes des Bootes, des Inventars und eventueller Reparatur mittels gleicher Zahlungsweise zurückerstattet.

17) Bei Rückgabe des Bootes zur vereinbarten Zeit, muss die Besatzung mit ihrem Gepäck das Boot verlassen haben, damit dieses für die Überprüfung durch den Vermieter bereitsteht.  Beide Parteien unterzeichnen das Rückgabe-Protokoll im Einverständnis oder mit entsprechender Bemerkung. Sollte kein beidseitiges Einvernehmen bestehen, hält der Vermieter die Kaution zurück bis die Angelegenheit geklärt ist.

18) Das Boot wird in einem sauberen Zustand an den Mieter übergeben. In diesem Zustand muss dieses wieder zurückgegeben werden, sonst werden € 30.- für die Reinigung fällig.

19) Kosten für Treibstoff und Liegeplatz in anderen Häfen als in Marina Greenwich Altea, gehen zu Lasten des Mieters.

20) Waffen, Drogen, Schmugglerware, Handelsware, und Tiere an Bord sind untersagt. Ebenso verboten sind: Freizeit-Fischerei, Personenbeförderung gegen Entgeld, Teilnahme an Regatten und an anderen Tätigkeiten, die nach dem Gesetz unter Strafe stehen.

21) Untervermietung und Unterauftragsvergabe sind nicht erlaubt.

22) Im Falle einer Nichteinhaltung von Schifffahrtsbehörden und/oder Zollämtern festgelegten Standards, wird in erster Linie der Skipper, dann der Mieter des Bootes verantwortlich gemacht. Der Vermieter ist dafür nicht haftbar zu machen. Sollte aufgrund des Fehlverhaltens des Skippers, Mieters oder der Crew das Boot von einer Behörde festgehalten oder versiegelt werden, ist der Vermieter mit demselben Betrag zu vergüten, wie unter Punkt 15) erwähnt.

Jede Geldbuße oder Strafe, die der Vermieter während des Nutzungszeitraums durch den Mieter erhält, ist vom Mieter zu zahlen.

23) Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung und Erfüllung dieses Vertrages ergeben, verzichten beide Parteien auf eigene Rechtsprechung und unterwerfen sich dem zuständigen Gericht in Denia.